Aufenthaltsbewilligungen, Ausländerausweise |
Voraussetzung für die Arbeitsaufnahme in der Schweiz für die Dauer von mehr als 90 Tagen pro Kalenderjahr (für kürzere Arbeitseinsätze ist lediglich eine Meldepflicht zu erfüllen) ist eine gültige Aufenthaltsbewilligung. Um diese zu erlangen sind unterschiedliche Voraussetzungen notwendig. Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen vom Migrationsamt des Kantons Zürich sowie generelle Informationen zu den Arbeitsbewilligungen. |
|
Disclaimer |
Esprit Personalberatung AG am Stauffacher, Badenerstrasse 16/18, 8004 Zürich Fon: +41 (0)44 299 99 22, Fax: +41 (0)44 299 99 23, info@esprit.ch, www.esprit.ch Payrolling: www.payroll-service.ch Payroll-Service für Firmenkunden |
Kaufmännische Personalberatung und Stellenvermittlung für die Region Zürich und die deutsche Schweiz |