Grundsätzliches

Die Rahmenvereinbarungen sind integrierter Bestandteil Ihres individuellen Einsatzvertrages und gelten für alle temporären Einsätze über die Temporärorganisation von Esprit Personalberatung AG. Die Rahmenvereinbarungen fassen die gesetzlichen Bestimmungen des Obligationenrechts zusammen und stellen dar, wie Sie während eines temporären Einsatzes versichert sind.

Für alle in den Rahmenvereinbarungen nicht geregelten Punkte gelten die Bestimmungen Art. 19ff. des Arbeitsvermittlungsgesetzes sowie Art. 319ff. des Obligationenrechts.
 

Esprit Personalberatung AG
am Stauffacher, Badenerstrasse 16/18, 8004 Zürich
Fon: +41 (0)44 299 99 22, Fax: +41 (0)44 299 99 23, info@esprit.ch, www.esprit.ch
Payrolling: www.payroll-service.ch Payroll-Service für Firmenkunden