Inhalt Versicherungen


1. Sozialversicherungen
Die temporäre Mitarbeiterin ist gemäss geltender Gesetze und den besonderen, von Esprit Personalberatung AG abgeschlossenen Verträgen versichert. Vom AHV-pflichtigen Salär werden die Soziallasten wie folgt abgezogen (gesetzliche Änderungen vorbehalten):

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Beitragsart  Jahr2002200320042005200620072008200920102011201220132014201520162017201820192020
AHV / IV / EO5.05%5.05%5.05%5.05%5.05%5.05%5.05%5.05%5.05%5.15%5.15%5.15%5.15%5.15%5.125%5.125%5.125%5.125%5.275%
ALV1.50%1.25%1.00%1.00%1.00%1.00%1.00%1.00%1.00%1.10%1.10%1.10%1.10%1.10%1.10%1.10%1.10%1.10%1.10%
Unfall NBU2.00%1.99%2.11%2.72%2.71%2.34%2.05%1.79%1.68%1.60%1.47%1.34%1.21%1.09%0.98%0.94%0.94%0.81%0.93%
Krankentaggeld1.85%1.85%1.85%1.85%1.35%1.35%1.35%1.35%1.24%1.26%1.26%1.26%1.26%0.90%0.90%0.90%1.055%1.055%1.055%
Total Abzüge 10.40%10.14%10.01%10.62%10.11%9.74%9.45%9.19%8.97%9.11%8.98%8.85%8.72%8.24%8.105%8.065%8.22%8.09%8.36%

Die oben aufgeführten Abzüge gelten für Personen, die im Bereich Büro angestellt werden. Für betriebliches Personal gelten folgende Prämien für die Nichtbetriebsunfall-Versicherung (NBU):
2007: 2.71% = Total 10.11% Abzüge
2008: 2.62% = Total 10.02% Abzüge
2009: 2.52% = Total   9.92% Abzüge
2010: 2.48% = Total   9.77% Abzüge
2011: 2.48% = Total   9.99% Abzüge
2012: 2.40% = Total   9.91% Abzüge
2013: 2.40% = Total   9.91% Abzüge
2014: 2.40% = Total   9.91% Abzüge
2015: 2.39% = Total   9.54% Abzüge
2016: 2.25% = Total 9.375% Abzüge
2017: 2.36% = Total 9.485% Abzüge
2018: 2.36% = Total   9.64% Abzüge
2019: 2.06% = Total   9.34% Abzüge
2020: 2.36% = Total   9.79% Abzüge

Das Total der Versicherungsabzüge versteht sich ohne die Prämien für die Berufliche Vorsorge / Pensionskasse. Dieser Prämienabzug erfolgt, sobald die temporäre Mitarbeiterin dieser unterstellt ist. Der Prämienabzug ist abhängig von der Einsatzdauer (ab drei Monaten), dem Jahrgang, dem Einkommen und den persönlichen Lebensumständen (Kinder). Der Prämienabzug wird auf der Lohnabrechnung separat ausgewiesen.

GAV Personalverleih: Seit 1. Mai 2016 unterstehen alle Verleihbetriebe dem GAV-Personalverleih. Dies hat zusätzlich zu den Versicherungsabzügen einen fixen Lohnabzug für Arbeitnehmende von 0.70% zur Folge.

2. Unfallversicherung

a) Gültigkeit
Der Beginn der Unfallversicherung erfolgt mit der Arbeitsaufnahme gemäss Einsatzvertrag.
Für Betriebsunfälle sind die temporären Mitarbeiterinnen bei der Schweizerischen Unfall-Versicherungsanstalt (SUVA) versichert. Die Versicherung endet mit dem letzten Arbeitstag.
Für Nichtbetriebsunfälle sind alle temporären Mitarbeiterinnen, welche im Durchschnitt mindestens 8 Stunden pro Woche arbeiten bis und mit dem 31. Tag nach Ablauf des letzten Arbeitstages ebenfalls bei der SUVA versichert.
Temporäre Mitarbeiterinnen welche im Durchschnitt weniger als 8 Stunden pro Woche arbeiten, sind gegen Nichtbetriebsunfälle nicht versichert. In diesem Fall muss die Unfallversicherung über die private Krankenkasse geregelt werden. Unfälle auf dem Arbeitsweg (zwischen Wohnort und Arbeitsort) sind gedeckt.

b) Leistungen
Die Wartefrist beträgt drei Tage (inkl. Unfalltag). Die Leistungen der SUVA ersetzen die Salärzahlungspflicht des Arbeitgebers gemäss Art. 324a OR. Ab dem Zeitpunkt der Anerkennung des Unfalls durch die SUVA, übernimmt Esprit Personalberatung AG den Lohn während der Wartefrist, in Anwendung von Art. 324b Abs. 3 OR.

Das Gehalt ist zu 80% des durchschnittlichen SUVA-pflichtigen Grundlohns - berechnet gemäss UVG - bis zur Heilung oder Feststellung der Invalidität versichert. Bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit verringert sich die Taggeld-Entschädigung proportional. Bei voller Invalidität wird eine Rente von 80% des versicherten Grundgehalts in ein Jahreseinkommen umgesetzt (SUVA-pflichtiges Salär plus Kinderzulagen). Bei Teilinvalidität wird die Rente gemäss vorstehendem Absatz entsprechend gekürzt.

Die Heilungskosten (Arzt-, Apotheker- und Spitalkosten in der allgemeinen Abteilung) werden zu 100% gedeckt. Während eines Spitalaufenthaltes wird gemäss den Normen der SUVA auf dem Taggeld ein Rückbehalt für Unterhaltskosten vorgenommen. Allfällige Transport-, Such-, und Rettungskosten werden gemäss SUVA-Ansatz vergütet.

Hinterlassenen-Rente:

Ehepartnerin ohne Kind40% des versicherten Gehaltes
Ehepartnerin mit einem Kind55% des versicherten Gehaltes
Ehepartnerin mit zwei oder mehreren Kindern70% des versicherten Gehaltes

Die Rente steht der Ehepartnerin während ihres Witwenstandes zu, den Kindern bis zum 16. Altersjahr (für Lehrlinge oder Studierende bis an das Ende der Ausbildung, aber höchstens bis zum 25. Altersjahr). Das höchst versicherbare Gehalt wird vom Bundesrat festgelegt.

Falls der Angestellte den Unfall durch schwerwiegende Fehler selbst verschuldet hat, werden die Leistungen entsprechend dem Fehlverhalten von der SUVA gekürzt.

Jede temporäre Mitarbeiterin, die einen Unfall erleidet, muss schnellst möglichst Esprit Personalberatung AG benachrichtigen.

3. Versicherung gegen Lohnausfall im Krankheitsfall (Krankentaggeld)

a) Gültigkeit
Alle temporäre Mitarbeiterinnen, welche beim Eintritt weniger als 70 Jahre alt sind oder bei Erreichung der Altersgrenze bereits bei uns versichert sind. Für die Aufnahme in die Versicherung ist kein ärztliches Zeugnis notwendig. Schwangerschaft und Niederkunft sind durch diesen Vertrag nicht gedeckt. Vorbestandene Krankheiten gemäss besonderen Bedingungen.
Die Aufnahme in die Versicherung beginnt mit dem Arbeitsantritt gemäss Einsatzvertrag und endet am letzten Arbeitstag.

b) Leistungen
Die Leistung erfolgt nach einer Wartefrist von 2 Arbeitstagen. Die Leistungen betragen 80% des durchschnittlichen, AHV-pflichtigen Tagesgrundlohns (Normalarbeitszeit im Einsatzbetrieb oder effektive Arbeitszeit), berechnet ab Anfang des Jahres (falls kürzer ab Vertragsbeginn). Im Falle teilweiser Arbeitsunfähigkeit wird die Leistung für den Verdienstausfall proportional gekürzt. Bei geringerer Arbeitsunfähigkeit als 50%, wird die Entschädigung nicht ausgerichtet.

Anzahl der entschädigten Tage bei normaler (und vorbestandener) Krankheit:

bis 3 Monate der Anstellung60 Tage
ab 3 Monate der ununterbrochenen Anstellung120 Tage
ab 6 Monate der ununterbrochenen Anstellung180 Tage

Personen über 65 Jahren wird die Leistung auf die Hälfte reduziert (die andere Hälfte übernimmt Esprit Personalberatung AG)

Bei Erkrankung muss die temporäre Mitarbeiterin schnellstmöglichst Esprit Personalberatung AG benachrichtigen und ihr spätestens innerhalb dreier Tage ein Arztzeugnis zustellen.
Am Ende der Arbeitsunfähigkeit ist der Esprit Personalberatung AG ein ärztliches Schlusszeugnis zuzustellen. Ohne ärztliches Zeugnis kann keine Leistung erfolgen. Die Endabrechnung erfolgt nach Erhalt des ärztlichen Schlusszeugnisses. Ihr Guthaben wird von Esprit Personalberatung AG mit dem ordentlichen Lohnlauf überwiesen.

4. Pensionskasse
Temporäre Mitarbeiterinnen ab 18 Jahren bis zum Rentenalter werden nach 3 Kalendermonaten ununterbrochener Tätigkeit (13 Wochen) der Pensionskasse unterstellt. Die Bedingungen entsprechen dem Gesetz (BVG).

5. Schwangerschaft / Niederkunft
Ab 1.7.2005 ersetzt die EO (Erwerbsersatzordnung) berufstätigen Frauen während des Mutterschaftsurlaubs von 14 Wochen nach der Geburt einen Teil des ausfallenden Erwerbseinkommens. Die Entschädigung ist an eine Berufstätigkeit vor der Geburt des Kindes gebunden und beträgt 80% des vorherigen durchschnittlichen Erwerbseinkommens, jedoch maximal CHF 196.— pro Tag (ab 1.1.2009). Anspruch haben erwerbstätige Mütter, die während der Schwangerschaft AHV-pflichtig, mindestens fünf Monate erwerbstätig und im Zeitpunkt der Geburt Arbeitnehmende waren. Das Taggeld wird während längstens 14 Wochen ausgerichtet. Der Anspruch entsteht am Tag der Geburt und endet spätestens am 98. Tag danach. Nimmt die Mutter vor Ablauf der 14 Wochen die Arbeit teilweise oder ganz wieder auf, erlischt der Anspruch vollständig.

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte den Kurzinformationen. Zusätzlich können Sie Ihren Anspruch berechnen.

Schwangerschaft ist vor Vertragsunterschrift, oder bei Eintritt des Ereignisses während eines Arbeitseinsatzes schnellstmöglich, Esprit Personalberatung AG mitzuteilen.
 

Esprit Personalberatung AG
am Stauffacher, Badenerstrasse 16/18, 8004 Zürich
Fon: +41 (0)44 299 99 22, Fax: +41 (0)44 299 99 23, info@esprit.ch, www.esprit.ch
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