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Übernahme

Von einer Übernahme ist dann die Rede, wenn ein ursprünglich temporär definiertes Anstellungsverhältnis über eine Temporärorganisation wie Esprit Personalberatung AG durch eine unbefristete oder befristete Anstellung mit dem ehemaligen Einsatzbetrieb abgelöst wird. Bei Übernahmen müssen die ordentlichen Kündigungsfristen eingehalten werden.

Beachten: Falls Sie im Anschluss an ein temporäres Anstellung vom Einsatzbetrieb in ein dauerhaftes oder befristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden, muss die bisherige Dauer der temporären Anstellung nicht als Probezeit im neuen Arbeitsvertrag angerechnet werden.

Zu diesem Thema argumentiert das Bundesgericht in Lausanne:
Die Dauer, welche eine temporär angestellte Person im selben Betrieb in gleicher Funktion absolviert, kann laut Urteil nicht an die Probezeit angerechnet werden, welche im anschliessenden Anstellungsvertrag vereinbart worden ist, da sich der Status und die juristische Situation einer von einer Agentur für temporäre Arbeit angestellten und verleihten Person erheblich von der Stellung einer fest angestellten Person unterscheidet. Dies rechtfertigt es, die Dauer der temporären Arbeit nicht an die Probezeit eines anschliessenden Arbeitsvertrages anzurechnen. Umgekehrt kann die Nichtanrechnung für den/die Mitarbeiter/-in von Vorteil sein, so wenn er/sie sich noch unsicher ist, ob er/sie die Stelle definitiv antreten will.
 
 
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