Sofern Sie über eine Temporärorganisation wie Esprit Personalberatung AG im Einsatz sind, wird zwischen den Begriffen 'Arbeitgeber' und 'Einsatzbetrieb' scharf unterschieden.
Einsatzbetrieb: Als Einsatzbetrieb wird jene Unternehmung bezeichnet, bei dem Sie ihre Arbeitsleistung erbringen. Mit dem Einsatzbetrieb verbindet Sie kein Arbeitsverhältnis, allerdings sind Sie verpflichtet, den Weisungen des Einsatzbetriebes nachzukommen und die Arbeit mit der Sorgfalt einer ordentlichen Arbeitnehmerin auszuführen.
Arbeitgeber: Als Arbeitgeber wird die Temporärorganisation bezeichnet, welche den Einsatzvertrag offeriert und im Falle der Unterzeichnung desselben alle Rechte und Pflichten eines ordentlichen Arbeitgebers wahrnimmt. |