Zwischenverdienst

Unter Zwischenverdienst wird jedes Erwerbseinkommen verstanden, das eine arbeitslos gemeldete Person - unselbständig oder selbständig erwerbend - innerhalb einer Kontrollperiode (= Kalendermonat) erzielt.

Anspruch: Die versicherte Person hat Anspruch auf 70% oder 80% (Unterhaltspflichtige gemäss Art. 22 AVIG) des Verdienstausfalls, der sich aus der Differenz zwischen dem erzielten Zwischenverdienst und dem versicherten Verdienst berechnet (Art. 24 AVIG). Davon ausgenommen sind Nebenverdienste die per Definition ausserhalb der normalen Arbeitszeit erzielt und deshalb nicht versichert sind.

Vorteile:
  • Höheres Einkommen im Vergleich zur Arbeitslosenentschädigung
  • Geringerer Verbrauch von Taggeldern
  • Erweiterung der Anspruchsdauer (nur unselbständig Erwerbende)
  • Verbleib im Arbeitsprozess
  • Zusätzliche Berufspraxis und berufliche Kontakte
  • Potential für eine feste Anstellung im Einsatzbetrieb

 

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