Arbeitsfähigkeit, Arbeitsunfähigkeit |
Ob Sie voll arbeitsfähig sind oder nicht, ist für jeden Arbeitgeber von Bedeutung. Sind Sie nicht voll arbeitsfähig, sind wir als Arbeitgeber verpflichtet, diesen Umstand den Versicherungswerken (Pensionskasse, Krankentaggeldversicherung, Unfallversicherung) mitzuteilen. Abhängig von der Art und Weise der Einschränkung, kann sich ein Versicherungsvorbehalt ergeben. Als nicht voll arbeitsfähig gilt, wer bei Versicherungsbeginn...
|
Esprit Personalberatung AG am Stauffacher, Badenerstrasse 16/18, 8004 Zürich Fon: +41 (0)44 299 99 22, Fax: +41 (0)44 299 99 23, info@esprit.ch, www.esprit.ch Payrolling: www.payroll-service.ch Payroll-Service für Firmenkunden |