Es gelten per 1. Januar 2012 für alle Anstellungsformen und Jahressaläre (auf Basis einer Vollzeitanstellung) untenstehende Honorarprozente. Das Mindesthonorar beträgt CHF 4’000.-- (Art. 414 OR).
| bis | 52'000 | 11% |
52'001 | bis | 65'000 | 12% |
65'001 | bis | 78'000 | 13% |
78'001 | bis | 91'000 | 14% |
91'001 | bis | 104'000 | 15% |
104'001 | bis | 117'000 | 16% |
117'001 | und | höher | 17% |
Vermittlungen im Teilzeitpensum: Das Jahreseinkommen wird umgerechnet auf ein Vollzeitpensum. Das mit dem entsprechenden Honorarprozent ermittelte Honorar wird anschliessend mit dem vereinbarten Teilzeitpensum in Prozent multipliziert. Das Mindesthonorar beträgt CHF 3000.--.
Vermittlungen mit befristeter Anstellungsdauer: Das Honorar hängt vom Einkommen und der Anstellungsdauer ab. Es wird individuell vereinbart.
Die Verrechnung zuzüglich Mehrwertsteuer erfolgt nach abgeschlossener Dienstleistung und wird innert 30 Tagen fällig.
- Verrechnungsbasis: Als Basis für die Honorarbestimmung wird das Jahresgehalt herangezogen. Es versteht sich unter Einschluss sämtlicher AHV-pflichtigen Lohnbestandteile.
- Garantieleistungen: Resultiert eine überwiegend von der vermittelten Person verschuldete Vertragsauflösung innert der vereinbarten, maximal dreimonatigen Probezeit, erstatten wir
im 1. Monat der Anstellung | 100% |
im 2. Monat der Anstellung | 50% |
im 3. Monat der Anstellung | 50% |
zurück. Ausschlaggebend für die Bestimmung der Garantieleistung ist der letzte Tag der Anstellung.
- Rückvergütung: Nach erfolgreich beendeter Probezeit (maximal drei Kalendermonate) vergüten wir bei unbefristeten Vermittlungen ab einem Arbeitspensum von 50% 3.00% des Honorars zugunsten einer karitativen Organisation nach Ihrer Wahl oder einer vergleichbaren Aktivität in Ihrer Unternehmung.
- Fremdkosten: Diese werden zu Selbstkosten weiterverrechnet.
- Fairnessklausel: Wird von uns präsentiertes Personal innert eines Kalenderjahres von Ihnen, von angegliederten Gesellschaften oder in freier Mitarbeit beschäftigt, so entsteht Anspruch auf ein Honorar gemäss unseren Konditionen.
- Schutzbestimmung: Bewerbungsunterlagen die von Esprit Personalberatung AG zur Beurteilung zugestellt werden, bleiben - ausgenommen jene, des von Ihnen angestellten Personals - in unserem Eigentum und dürfen nicht verwendet oder an Dritte weitergegeben werden. Alle Informationen von Bewerber/-innen und Auftraggeber/-innen werden streng vertraulich behandelt, sofern der Vermittlungsbetrieb nicht ausdrücklich zu einer Weitergabe ermächtigt wird.
- Haftung: Unsere Dienstleistung ersetzt in keinem Fall Ihre eingehende Prüfung der Bewerber/-innen. Bei Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages mit einer durch uns platzierten Kandidatur übernehmen Sie die Verantwortung für Ihre Wahl.
- Mandate: Für einen exklusiven Suchauftrag verrechnen wir für unsere Dienstleistung (Marketing, exklusive Suche, Selektion, Beratung und Vermittlung) dieselben Ansätze wie bei einer Vermittlung auf Erfolgsbasis. Fremdkosten werden zu Selbstkosten und zusätzliche Aufwände separat verrechnet. Sie erhalten eine detaillierte Abrechnung.
Anwendbares Recht: Alle Beziehungen zwischen dem Kunden und Esprit Personalberatung AG unterstehen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Zürich. Die vorliegenden Bestimmungen sind verbindlich, sobald ein Kunde mit durch Esprit Personalberatung AG vorgeschlagenen Bewerber/-innen Kontakt aufnimmt. |