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Die Bewerbungsunterlagen

1. Der Begleitbrief soll kaufmännischen Regeln folgen und - abgesehen von einer Spontanbewerbung - gezielt auf das Stellenangebot hin formuliert sein. Er beinhaltet Absender, Ort und Datum, Anschrift, ein bis zwei Betreffzeilen, Anrede, Textblock, Gruss und Unterschrift sowie eine Beilagenzeile.
Der Textblock beginnt mit einer Einleitung, einer kurzen Zusammenfassung über Ihren Ausbildungs- und Erfahrungsstand, erläutert das Motiv der Bewerbung auf das im Betreff erwähnte Stellenangebot und endet mit einem Ausgangssatz mit Verdankung.
Falls der Arbeitgeber spezielle Bedingungen erfüllen muss, beispielsweise aus gesundheitlichen (Rheumatiker, Diabetiker, Rollstuhlfahrer, etc.) oder organisatorischen Gründen (Parkplatz, Kinderkrippe, Hund, etc.), ist dies in der ersten Kontaktnahme klar zu formulieren.

2. Das Foto ist ein zusätzliches, freiwilliges Präsentationsmittel. Die Beilage empfiehlt sich, falls Sie sich auf eine Stelle mit repräsentativen Charakter bewerben. Das Foto (s/w oder farbig) soll aktuell und von professioneller Qualität sein (Niveau Passfoto). Nicht geeignet sind Freizeitbilder, Ganzkörperaufnahmen und Aktionsmotive. Es ist auf einen gepflegten, freundlichen und neutralen Ausdruck zu achten.

3. Der Lebenslauf wird übersichtlich, tabellarisch (seltener stichwortartig) und lückenlos abgefasst. Phasen, in denen Sie einer anderen als einer Erwerbstätigkeit nach gegangen sind, müssen dokumentiert sein. Ansonsten wird die 'Lücke' negativ interpretiert. Falls Ihr Lebenslauf erklärungsbedürftig ist (beispielsweise wegen häufigem Stellenwechsel oder Phasen ohne Erwerb, etc.), können Sie dies stichwortartig im Lebenslauf darstellen (zum Beispiel: Austritt aus wirtschaftlichen Gründen, fühlte mich unterfordert, ohne Erwerb und Stellensuche, etc.) oder im Begleitschreiben, bzw. einem separaten Beiblatt dazu möglichst objektiv Stellung nehmen. Der Lebenslauf beinhaltet neben den Personalien folgende Punkte:
  • Grundausbildung (Schule, Erstausbildung)
  • Weiterbildung, Auslandaufenthalte
  • Sprachenkenntnisse (Kurzbeschreibung der praktischen mündlichen und schriftlichen Kenntnisse)
  • EDV-Kenntnisse unter Nennung der Ihnen bekannten Programme, idealerweise mit Beschreibung der Kenntnistiefe und evtl. unterteilt nach Anwender-, System- und Programmierkenntnisse
  • Beruflicher Werdegang (letzte Anstellung zuerst, weitere in absteigender Reihenfolge)
  • Eintrittsdatum, Kündigungsfrist, Zustand des laufenden Arbeitsvertrags
  • Arbeitspensum (für Teilzeitstellen Gestaltung des Pensums)
  • Einsatzdauer (für temporäre Stellenangebote)
  • Salärvorstellung (nach Vereinbarung oder konkrete Zahlen angeben).
Tipp: Sind Ihnen nicht mehr alle Anstellungen präsent, können diese über alte Lohnabrechnungen und Steuerlohnausweise nachvollzogen werden. Sie können Ihren Lebenslauf auch mittels AHV-Kontoauszug rekonstruieren. Dieser stellt chronologisch und übersichtlich dar, während welchen Zeiträumen, durch welche Arbeitgeber AHV-Beiträge abgeführt wurden. Der folgende Link führt Sie zum Bestellformular für den AHV-Kontoauszug. Bestellen Sie den Auszug bei Ihrer momentanen oder letzten AHV-Ausgleichskasse. Hier können Sie herausfinden, bei welcher Kasse Sie registriert sind.

Achten Sie bei den Datumsangaben im Lebenslauf darauf, dass Sie sich nicht auf die Angabe des Jahres beschränken, sondern die zugehörigen Monatsangaben machen (02.1999 - 03.2003). Nutzen Sie die Gelegenheit, im Lebenslauf wichtige Einzelheiten optisch hervorzuheben. Dies sind in der Regel die wichtigsten Ausbildungsabschlüsse, die Stellenbezeichnungen (bei Dauerstellen) und andere Kenntnisse / Fähigkeiten, die im Hinblick auf das Stellenangebot wesentlich sind.

4. Die Arbeitszeugnisse, Diplome / Qualifikationsnachweise sind in der Regel komplett beizulegen. Es liegt in Ihrem Ermessen, weit zurückliegende oder belanglose Bescheinigungen wegzulassen. Jedenfalls sind alle bedeutenden Stationen zu dokumentieren. Kopieren Sie die Arbeitszeugnisse und Diplome / Qualifikationsnachweise auf weisses Papier (nie Originale beilegen) und achten Sie auf eine gute Lesbarkeit.

5. Die Referenzangaben können bereits in den Bewerbungsunterlagen angegeben werden. Überprüfen Sie, ob die Kommunikationsmittel der bezeichneten Personen aktuell sind. Die Referenzgeber sind vorgängig zu informieren.

Folgender Link gibt Ihnen weitere Hinweise zu den Bewerbungsunterlagen.
 
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